Im September 2026 wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Erstmals seit 1945 besteht die Gefahr, dass eine gesichert rechtsextreme Partei Regierungsgewalt übernimmt. Ihr 100-Tage- und „Regierungsprogramm“ zeigt, wohin die Reise gehen soll: Sachsen-Anhalt als politisches Versuchslabor für den autoritären Umbau von Staat und Gesellschaft und die systematische Ausgrenzung von Minderheiten. Dabei hat die AfD bereits die Bundestagswahl 2029 im Blick. Was sie konkret plant und welche Folgen das hätte, zeigen die folgenden Beispiele.
Abschieben und ausgrenzen

Die AfD Sachsen-Anhalt kündigt in ihrem 100-Tage-Programm „Abschieben ab Minute eins“ an. Sie will die Abschiebehaft stärker nutzen und zusätzliche Abschiebehaftplätze schaffen. Eine Arbeitsgruppe beziehungsweise „Task Force“ soll Abschiebungen zwischen Land und Kommunen koordinieren und beschleunigen. Gleichzeitig sollen Asylsuchende in zentralen Gemeinschaftsunterkünften statt dezentral in Wohnungen untergebracht werden.1 Darüber hinaus will die AfD eine eigene „Stabsstelle für Remigration“ einrichten und einen Remigrationsbeauftragten ernennen.2 Außerdem will sie das Grundrecht auf Asyl abschaffen.3 Asylsuchende und Geflüchtete sollen flächendeckend zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden.4 Für ausreisepflichtige Menschen sollen außerdem bestehende Möglichkeiten für Leistungskürzungen konsequenter angewendet werden. Im Regierungsprogramm heißt es ausdrücklich, damit solle der Druck auf Ausreisepflichtige erhöht werden. Gleichzeitig plant die AfD mehr Abschiebehaftplätze und deutlich mehr Abschiebeflüge.5
Was würde das bedeuten?
Für Menschen mit Migrationsgeschichte geht es längst nicht nur um politische Rhetorik. Die AfD Sachsen-Anhalt fordert, das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen und Mittel für Integration zu streichen. In ihrem Regierungsprogramm erklärt sie eine „Verabschiedungskultur“ und die „Rückführung“ von Migrant*innen zum ausdrücklichen Ziel. Das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen warnt deshalb vor einer erheblichen Verschärfung ihrer Lebenssituation. Nach einer Umfrage im eigenen Netzwerk erwägen 80 Prozent, Sachsen-Anhalt im Falle einer AfD-geführten Regierung zu verlassen.6 Gleichzeitig wurden 2025 im Land 322 Diskriminierungsfälle erfasst; besonders häufig ging es um rassistische oder ethnische Diskriminierung.7
Eine AfD-Regierung würde aus dieser gesellschaftlichen Stimmung konkrete staatliche Politik machen: mehr Abschiebehaft, zentrale Unterbringung, Arbeitspflichten und Leistungskürzungen. Menschen, die schon heute mit Ressentiments konfrontiert sind, müssten dann zusätzlich damit rechnen, dass Ausgrenzung und erhöhter Ausreisedruck zum politischen Leitbild der Landesregierung werden.
Demokratische Gegenstimmen finanziell treffen

Die AfD Sachsen-Anhalt will die staatliche Förderung zahlreicher Projekte und Organisationen beenden. In ihrem 100-Tage-Programm kündigt sie an, den Landesanteil an Programmen von „Demokratie leben!“, den Landeszuschuss für „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ sowie die Förderung von „Miteinander e. V.“ zu streichen. Auch die Finanzierung sämtlicher Genderprojekte soll eingestellt werden.8 Für Projekte aus den Bereichen Beratung, Integration und interkulturelle Öffnung sieht das Regierungsprogramm ebenfalls weitreichende Kürzungen vor.9
Damit soll es jedoch nicht bei einzelnen Kürzungen bleiben. Vereine, die künftig institutionell oder projektbezogen staatlich gefördert werden wollen, sollen nach dem Regierungsprogramm eine „Demokratie- und Patriotismuserklärung“ abgeben. Darin sollen sie sich nicht nur zur demokratischen Ordnung, sondern auch zu einer von der AfD geforderten „patriotischen Grundhaltung“ bekennen.10
Auch das Demonstrationsrecht will die AfD verändern. Meinungsäußerungen auf öffentlichen Aufzügen sollen grundsätzlich nur noch auf Deutsch erfolgen.11 Für Gegendemonstrationen sieht das Programm zudem eine Mindestdistanz – von der AfD selbst als „Bannmeile“ bezeichnet – zur zuerst angemeldeten Demonstration vor. An einem Ort beziehungsweise auf einer festgelegten Route soll jeweils nur die zuerst angemeldete Versammlung stattfinden können.12
Was würde das bedeuten?
Wie schnell politische Mehrheiten die Arbeit von Initiativen verändern können, zeigt sich schon heute in Bitterfeld-Wolfen. Dort setzte die AfD Anfang 2026 gemeinsam mit einer lokalen Wählergruppe neue Regeln für das Programm „Demokratie leben!“ durch, sodass ein größeres Mitbestimmungsrecht seitens der AfD ermöglicht wurde. Vereine berichteten anschließend von Unsicherheit hinsichtlich zukünftiger Fördergelder; die Personalmittel der zuständigen Fachstelle zur Bearbeitung von Fördermitteln wurden zudem deutlich gekürzt.13
Mit einer AfD-Landesregierung könnte sich dieser Druck landesweit ausweiten. Betroffen wären dann etwa Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt, Demokratieprojekte oder Vereine wie Miteinander e. V. – und damit Angebote, die gerade dort gebraucht werden, wo Menschen bedroht oder ausgegrenzt werden. Allein 2025 dokumentierte die Mobile Opferberatung in Sachsen-Anhalt 229 rechte, rassistische, antisemitische und queerfeindliche Angriffe mit 307 direkt Betroffenen.14
Gleichstellung und queeres Leben zurückdrängen

Die AfD Sachsen-Anhalt will Regenbogenflaggen an Schulen verbieten. Schulen sollen stattdessen die Familie aus Mann, Frau und Kindern als Vorbild vermitteln. Bereits im 100-Tage-Programm kündigt die Partei an, das Zeigen von Regenbogenflaggen durch Schulen zu untersagen. Gleichzeitig soll die Landesfinanzierung für sämtliche Genderprojekte eingestellt werden.15
Auch die bisherige Gleichstellungspolitik will die AfD grundlegend verändern. Im Regierungsprogramm kündigt sie an, den Gleichstellungsbeauftragten durch einen Familienbeauftragten zu ersetzen. Dessen Aufgabe soll unter anderem sein, staatliches Handeln danach zu beurteilen, wie es sich auf die Geburtenrate auswirkt. An Hochschulen sollen darüber hinaus spezielle Frauenförderprogramme beendet, Gleichstellungsziele aus dem Hochschulgesetz gestrichen und die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten abgeschafft werden.16
Als gesellschaftliches Leitbild stellt die AfD ausdrücklich die Familie aus Vater, Mutter und Kindern in den Mittelpunkt. Alternative Lebensentwürfe sollen nach dem Regierungsprogramm nicht mehr staatlich beworben oder gefördert werden; bei der öffentlichen Förderung sollen Organisationen und Projekte, die Familien unterstützen, besonders berücksichtigt werden.17
Auch finanzielle Familienleistungen knüpft die AfD teilweise an die Staatsangehörigkeit. Geplant ist ein Baby-Begrüßungsgeld von 2.000 Euro für die ersten beiden und 4.000 Euro für jedes weitere Kind. Voraussetzung dafür soll unter anderem sein, dass mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.18
Was würde das bedeuten?
Queerfeindlichkeit ist für Betroffene in Sachsen-Anhalt schon heute kein theoretisches Problem. 2025 registrierte das Land 50 Straftaten im Bereich „geschlechtsbezogene Diversität“ und 77 im Bereich „sexuelle Orientierung“.19 Rund um sechs CSDs dokumentierte die Mobile Opferberatung zudem zehn Angriffe – darunter Körperverletzungen und Bedrohungen.20
Gerade in dieser Situation hat das Landeskabinett Sachsen-Anhalt am 2. Juni 2026 das „Landesprogramm Queer in Sachsen-Anhalt“ beschlossen. Es soll Beratungs- und Unterstützungsangebote ausbauen, queere Menschen besser vor Diskriminierung und Gewalt schützen und ihre gesellschaftliche Akzeptanz stärken.21 Eine AfD-Regierung würde die Richtung umkehren: Förderungen zurückfahren, Regenbogenflaggen an Schulen verbieten und ein bestimmtes Familienbild politisch bevorzugen. Für queere Menschen könnte das bedeuten, gleichzeitig mit bestehenden Ressentiments leben zu müssen und staatliche Rückendeckung oder vertraute Anlaufstellen zu verlieren.
Bildung durch Trennung und Kontrolle

Die AfD Sachsen-Anhalt will die Inklusion an Schulen nach eigener Aussage „unverzüglich beenden“ und Förderschulen wieder ausbauen. Damit würde der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen deutlich zurückgedrängt.22 Für Kinder von Geflüchteten und Asylsuchenden sieht das Regierungsprogramm eigene Sonderklassen vor. Sie sollen ausdrücklich nicht nur als Übergang in Regelklassen dienen; vielmehr sollen alle betroffenen Kinder getrennt unterrichtet werden.23
Auch Programme gegen Rassismus geraten ins Visier. Die AfD will die Landesförderung für „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ einstellen und Lehrkräfte einem strengeren politischen Neutralitätsgebot unterwerfen.24 Gleichzeitig sollen Eltern und Schüler erweiterte Beschwerderechte erhalten und im Bildungsministerium eine besonders sichtbare Beschwerdestelle für vermeintliches Fehlverhalten von Lehrkräften und Schulleitungen eingerichtet werden.25
Für Schulen, an denen die AfD einen entsprechenden Bedarf sieht, plant sie außerdem private Wachdienste. Diese sollen der Schulleitung unterstehen und auf dem Schulhof, so der Wortlaut des Programms, „für Recht und Ordnung“ sorgen.26
Was würde das bedeuten?
Die Auseinandersetzung erreicht die Schulen schon vor der Wahl. Ein Schulleiter aus Haldensleben berichtete im August 2026 von wachsender Verunsicherung unter Lehrkräften und Schüler*innen angesichts der angekündigten AfD-Schulpolitik. Schon jetzt hätten Lehrkräfte zunehmend Angst, von Schülern öffentlich denunziert zu werden.27 Gleichzeitig wird in Sachsen-Anhalt bereits darüber gestritten, wie offen Lehrkräfte Rassismus, Rechtsextremismus oder die AfD im Unterricht thematisieren dürfen.28
Mit Regierungsverantwortung kämen konkrete Veränderungen hinzu: weniger gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung, Sonderklassen für geflüchtete Kinder, private Wachdienste und neue Beschwerdestrukturen. Für Schüler*innen würde das unmittelbar darüber entscheiden, mit wem sie zur Schule gehen und ob sie gemeinsam oder getrennt lernen. Für Lehrkräfte könnte zugleich der Druck wachsen, bei politischen und gesellschaftlichen Konflikten vorsichtiger zu werden und Kritik an der AfD und anderen extremistischen Positionen nicht mehr zu äußern.
Staatliche Kontrolle schwächen – Transparenz begrenzen

Die AfD Sachsen-Anhalt will die Arbeit des Verfassungsschutzes grundlegend verändern. Künftig soll er sich als „Inlandsgeheimdienst“ vor allem auf staatsgefährdende Aktivitäten, Terror- und Spionageabwehr konzentrieren. Bei der Bewertung verfassungsfeindlicher Bestrebungen sollen nur noch Kriterien wie Gewaltbereitschaft oder Gesetzesverstöße herangezogen werden. Die öffentlich zugänglichen Verfassungsschutzberichte will die AfD vollständig abschaffen.29
Gleichzeitig plant sie eine „freiwillige Bürgerwacht“ als „dritte Säule der Sicherheitsarchitektur“. Diese soll auf kommunaler Ebene dem Ordnungsamt unterstehen und Polizei und Ordnungsbehörden bei Hilfstätigkeiten unterstützen. Die Mitglieder sollen dafür ausgebildet werden und eine Aufwandsentschädigung erhalten. Reguläre Polizei- oder Ordnungsamtsstellen sollen sie laut Programm nicht ersetzen.30
Auch das Strafrecht will die AfD verschärfen. Wer Deutschland, den deutschen Staat, deutsche Bürger oder Nationalsymbole öffentlich „verunglimpft“, soll nach ihrem Willen künftig mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können. Dafür kündigt die Partei eine Bundesratsinitiative an.31
Was würde das bedeuten?
Der Verfassungsschutzbericht ist heute eine der Quellen, über die Menschen in Sachsen-Anhalt erfahren können, welche rechtsextremen Organisationen und Netzwerke im Land aktiv sind. Gerade der Rechtsextremismus stellt nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden einen zentralen Extremismusbereich im Land dar. Die AfD will diese öffentlichen Berichte abschaffen.
Mit Regierungsverantwortung könnte sie außerdem Personal, Prioritäten und Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes beeinflussen. Rechtswissenschaftler warnen, dass dadurch sogar das Vertrauen anderer Sicherheitsbehörden in den Informationsaustausch mit Sachsen-Anhalt beeinträchtigt werden könnte.32 Gleichzeitig will die AfD neue Bürgerwachten etablieren.
Für die Bevölkerung wäre der Widerspruch unmittelbar spürbar: weniger öffentliche Information über extremistische Strukturen auf der einen Seite, zusätzliche Ordnungs- und Strafmaßnahmen auf der anderen.
Kultur und politische Bildung auf Linie bringen

Die AfD Sachsen-Anhalt will die staatliche Kulturförderung grundlegend neu ausrichten. Nach ihrem Regierungsprogramm sollen mit öffentlichen Mitteln „vorwiegend solche Kunst“ und Kultur gefördert werden, die einen Beitrag zur „deutschen Identitätsfindung“ leisten. Damit würde die Vergabe staatlicher Kulturmittel ausdrücklich an ein bestimmtes Verständnis von nationaler und kultureller Identität geknüpft. 33
Auch die politische Bildung soll umgebaut werden. Die bestehende Landeszentrale für politische Bildung will die AfD in ihrer heutigen Form abschaffen und durch ein „Landesinstitut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität“ ersetzen. Gleichzeitig kündigt sie an, Aktivitäten stärker zu fördern, die „Heimatgefühl und Nationalidentität“ stärken.34
Weitreichende Veränderungen plant die AfD außerdem beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie will die Rundfunkstaatsverträge kündigen, den Rundfunkbeitrag abschaffen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein deutlich kleineres Grundangebot reduzieren. Zusätzliche Inhalte könnten nach ihren Vorstellungen beispielsweise über freiwillige Abonnements finanziert werden.35
Was würde das bedeuten?
Auch hier beginnt die Auseinandersetzung nicht erst nach der Wahl. Im Juni 2026 brachte die AfD im Landtag bereits einen Antrag ein, der Kulturförderung an ein Bekenntnis zur Bundesrepublik und zur „deutschen Nationalkultur“ knüpfen sollte. Das Landesnetzwerk der Kulturfördervereine sprach deshalb von einer drohenden „Gesinnungskontrolle“. 36Große Kulturinstitutionen des Landes – darunter die Stiftung Bauhaus Dessau – warnen inzwischen gemeinsam vor politischer Einflussnahme auf Kunst und Erinnerungskultur.37
Als Regierungspartei könnte die AfD solche Vorstellungen selbst zur Grundlage von Förderentscheidungen machen. Dann würde die Frage, welches Theater, welcher Verein oder welches Kunstprojekt Geld bekommt, unmittelbar von einem enger gefassten kulturpolitischen Leitbild beeinflusst. Auch die Landeszentrale für politische Bildung soll ersetzt werden.
Für Kulturschaffende wäre das nicht erst eine langfristige gesellschaftliche Veränderung: Schon die Aussicht, bei einem kritischen Projekt künftig Fördermittel zu verlieren, kann Unsicherheit erzeugen. Nach einem Regierungswechsel lägen Förderentscheidungen und institutionelle Umbauten dann tatsächlich in der Hand der neuen Landesregierung.
Auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk wären die Folgen unmittelbar: Ein Ausstieg Sachsen-Anhalts aus den Rundfunkstaatsverträgen würde den MDR in seiner heutigen Form aufbrechen. Sachsen und Thüringen müssten ihn ohne Sachsen-Anhalt neu organisieren, Gremien neu besetzen und Personal abbauen; in Sachsen-Anhalt selbst könnte der bisherige öffentlich-rechtliche Sendebetrieb mangels Rechtsgrundlage nicht einfach fortgeführt werden. 38 Damit würde eine Medienstruktur geschwächt, deren Staatsferne, Vielfalt und Programmautonomie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als verfassungsrechtlich zu schützen hervorhebt.39
Quellenverweise
- AfD Sachsen-Anhalt: 100 Tage für Sachsen-Anhalt, Punkt 2 „Abschieben ab Minute eins!“; Regierungsprogramm 2026, Kap. II, Punkte 12, 32 und 35. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. II, Punkt 36 „Remigrationslotsen statt Integrationslotsen!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. II, Punkt 5 „Grundrecht auf Asyl abschaffen!“ ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: 100 Tage für Sachsen-Anhalt, Punkt 3; Regierungsprogramm 2026, Kap. II, Punkt 14. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. II, Punkte 30, 32, 33 und 38. ↩︎
- MDR Sachsen-Anhalt: Migranten in Sachsen-Anhalt: „Wir sitzen auf gepackten Koffern“, 12.6.2026. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/afd-lamsa-forderungen,migranten-landtagswahl-100.html ↩︎
- Jahresbericht 2025 der Antidiskriminierungsberatung Sachsen-Anhalt / Sozialministerium: 322 registrierte Diskriminierungsfälle 2025, rund 50 mehr als im Vorjahr. https://antidiskriminierungsstelle-sachsen-anhalt.de/ressourcen-fuer-sie/ ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: 100 Tage für Sachsen-Anhalt, Punkt 4 „Kein Steuergeld mehr für den Altparteienfilz!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. II, Punkt 20 „Asyl- und Integrationsindustrie den Geldhahn zudrehen!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. VIII, Punkt 7 „Vereinsförderung nur mit Demokratie- und Patriotismuserklärung!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. VIII, Punkt 4 „Meinungs- und Versammlungsfreiheit stärken!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. VIII, Punkt 5 „Gegendemonstrationen ja – Verhinderung angemeldeter Demonstrationen nein!“. ↩︎
- MDR Sachsen-Anhalt: AfD setzt „neue Spielregeln“ durch: Vereine in Bitterfeld-Wolfen besorgt, 30.1.2026. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/bitterfeld/vereine-besorgt-afd-demokratie-foerderung-kultur-news-100.html ↩︎
- Mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt: Jahresbilanz 2025, 229 Angriffe und 307 direkt Betroffene. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: 100 Tage für Sachsen-Anhalt, Punkte 4 und 7 „Schwarz-Rot-Gold statt Regenbogen!“; Regierungsprogramm 2026, Kap. IV, Punkt 11 „Regenbogenflaggen an Schulen verbieten!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. I, Punkt 1 „Willkommenskultur für Kinder!“; Kap. V, Punkt 1 „Gleichberechtigung statt Gleichstellung!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. I, Punkte 5 und 11 „Familie mit Kindern als Vorbild der Lebensgestaltung!“ / „Die Familie als Keimzelle der Gesellschaft würdigen!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. I, Punkt 2 „Kinderwillkommensgeld einführen!“. ↩︎
- Die Zeit: CSD-Saison startet – So steht es um queerfeindliche Angriffe. https://www.zeit.de/news/2026-04/23/csd-saison-startet-so-steht-es-um-queerfeindliche-angriffe? ↩︎
- Mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt: zehn Angriffe mit elf Betroffenen im Umfeld von sechs CSDs im Jahr 2025. https://www.mobile-opferberatung.de/jahresbilanz-der-mobilen-opferberatung-2025/ ↩︎
- Landesregierung Sachsen-Anhalt: Landesprogramm Queer in Sachsen-Anhalt, Juni 2026, insbesondere S. 4–7. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. IV „Bildung“, Punkt 4 „Keine Experimente an unseren Kindern!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. IV, Punkt 30 „Sonderklassen für Flüchtlingskinder!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. IV, Punkte 9–10 „Bildung statt politischer Indoktrination!“ / „Lehrer müssen politisch neutral sein!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. IV, Punkt 27 „Keine Pseudodemokratie an Schulen!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. IV, Punkt 32 „Wachdienst an Schulen!“. ↩︎
- Deutschlandfunk: An den Schulen wächst die Verunsicherung, Gespräch mit Schulleiter Marco Ladewig aus Haldensleben, 6.8.2026. https://www.deutschlandfunk.de/bildungsplaene-der-afd-schulleiter-in-sachsen-anhalt-warnt-vor-wachsender-verunsicherung-der-lehrkra-100.html ↩︎
- MDR Sachsen-Anhalt: Wie neutral sind Sachsen-Anhalts Lehrkräfte?, 2.7.2026; sowie der laufende Streit um die Abmahnung eines Lehrers aus Stendal. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/stendal/klage-gegen-abmahnung,lehrer-neutralitaetsgebot-100.html ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. VIII, Punkt 1 „Für einen Verfassungsschutz, der die Verfassung schützt!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. VI, Punkt 20 „Freiwillige Bürgerwacht einführen!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. VII, Punkt 14 „Schutz für das Deutschtum im Strafrecht verankern!“. ↩︎
- Hohner/Stoye: Systemsprenger im Sicherheitsföderalismus, Verfassungsblog, 6.8.2026; Hanschel/Schwegat: Blockierte Zusammenarbeit, 3.8.2026. https://verfassungsblog.de/systemsprenger-im-sicherheitsfoderalismus/ ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. III „Kultur und Integration“, Punkt 7 „Patriotismus fördern – Kein Staatsgeld für antideutsche Kunst und Kultur!“. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. III, Punkt 8 „Landeszentrale für politische Bildung gründlich reformieren!“, sowie Punkt 9. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, Kap. XV „Medien“, Punkte 3–4 „Rundfunkstaatsverträge kündigen!“ / „Zwangsabgabe abschaffen, Grundfunk einführen!“. ↩︎
- Deutschlandfunk: Kritik an AfD-Antrag zur Einhaltung „deutscher Kultur“ für Kunstförderung, 24.6.2026. http://deutschlandfunk.de/kritik-an-afd-antrag-zur-einhaltung-deutscher-kultur-fuer-kunstfoerderung-104.html ↩︎
- Stiftung Bauhaus Dessau und weitere Kulturinstitutionen Sachsen-Anhalts: Gemeinsame Stellungnahme, 16.4.2026. https://bauhaus-dessau.de/gemeinsame-stellungnahme-von-kulturinstitutionen/ ↩︎
- Hanschel/Schwegat: Blockierte Zusammenarbeit, Verfassungsblog, 3.8.2026. Die Autoren beschreiben für einen Austritt Sachsen-Anhalts ausdrücklich die Neuorganisation des MDR, notwendige Neubesetzungen, Entlassungen und eine fehlende Rechtsgrundlage für den bisherigen Sendebetrieb im Land. ↩︎
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.7.2025, 1 BvR 2578/24: Funktionsfähigkeit, Programmautonomie, Vielfaltsicherung und Staatsferne gehören zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. ↩︎